Obwohl die Begrifflichkeiten für den unerfahrenen Geldanleger zumeist gleich verwendet werden, gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen einer Anlageberatung und -vermittlung
- Anlagevermittler
- Anlageberater
Der Vermittler hat die Aufgabe, Investor und Produkt zusammenzubringen. Der Verkauf eines bestimmten Produkts steht also im Vordergrund. Dabei muss er lediglich die Angemessenheit des Produkts feststellen. Angemessen ist die Vermittlung eines Produkts laut Gesetz dann, wenn der Anleger über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanzanlage beurteilen zu können. Sollte der Vermittler die Angemessenheit des Produktes nicht bestätigen können, da dem Investor die notwendigen Kenntnisse fehlen oder dazu schlicht keine Aussage tätigen möchte, muss dies im Vermittlungsprotokoll vermerkt werden.
Bei der Anlageberatung stehen die Bedürfnisse und Ziele des Investors im Vordergrund. Der Berater hat den Auftrag, eine anlegergerechte und anlagegerechte Beratung durchzuführen. Er muss umfassend Rücksicht nehmen auf die Erfahrungen und Kenntnisse des Investors, auf seine Risikobereitschaft und seine finanzielle Situation. Das Produkt muss also zu den Bedürfnissen des Investors passen. Erst nachdem sich der Berater durch eine gründliche Befragung einen Einblick in die Situation des Investors verschaffen hat, ist ihm die Auswahl passender Produkte möglich.