Ablauf einer Beratung:

Eine Beratung und ihr Ablauf ist so individuell wie ihre Teilnehmer. Der allgemeine Ablauf sieht jedoch wie folgt aus:

Erstaustausch

  • meist telefonisch oder per Videokonferenz
  • allgemeines Kennenlernen
  • oberflächliche Bedarfsanalyse
  • Besprechung weiteres Vorgehen/ Vorbereitung Beratung
  • Übergabe der statusbezogenen Informationen

Erstes Beratungsgespräch

  • meist telefonisch, seltener persönlich (Achtung: Der Gesetzgeber verlangt die Aufzeichnung jeder telefonischen und elektronischen Beratung)
  • ausführliche Bedarfsanalyse: finanzielle Verhältnisse, Investitionshorizont, Bedürfnisse und Ziele des Investors, Erfahrungen mit Geldanlagen

Konzepterstellung und Produktrecherche durch den Anlageberater

  • auf Grundlage der genannten Präferenzen stellt der Berater ein Portfolio zusammen, das für den Anleger geeignet ist und den finanziellen Möglichkeiten entspricht. Dabei werden Risiken, Chancen, Laufzeiten, Liquidität, Erträge und Ausschüttungsmodalitäten berücksichtigt. Das Portfolio soll sich dabei nicht nur durch die einzelnen Säulen absichern, sondern sich auch in seinem Ertragspotenzial ergänzen
  • Versand des Konzeptes an den Investor zur ersten allgemeinen Sichtung, zusammen mit den wesentlichen Dokumenten zum Produkt

Zweites Beratungsgespräch

  • meist persönlich, seltener per Videokonferenz
  • Erläuterung des Konzeptes sowie der ausgearbeiteten Strategie
  • Vorstellung der einzelnen Produkte: Chancen, Risiken, Laufzeit, Investitionskriterien, Kosten
  • hilfreiche Hinweise zum Studium und Verständnis der Unterlagen (zum Beispiel Auflistung wichtiger Kapitel im Prospekt…)
  • Anfertigung und Besprechung des Beratungsprotokolls mit vereinbarter späterer Übergabe

Studium der Unterlagen

  • nach Besprechung aller relevanten Informationen ist der Investor dazu angehalten, sich nochmal eigenverantwortlich mit den Unterlagen auseinanderzusetzen. Insbesondere der Emissionsprospekt und die WAI stehen dabei im Vordergrund.

Unterzeichnungstermin

  • Zusendung der unterzeichneten Dokumente per Post
  • eventuelle Anpassung des Konzepts und der Gewichtung bestimmter Produkte und Anlagesummen
  • Besprechung der Beitrittserklärung (Datenschutz, Widerrufsfrist – und belehrung, Empfangsbekenntnis bestimmter Unterlagen, Angaben zum Geldwäschegesetz, Überweisungsmodalitäten) und Unterzeichnung

Annahme der Beitrittserklärung durch den Emittenten

  • postalischer Eingangsbestätigung 
  • Überweisung der gezeichneten Summe durch den Investor 
  • postalische Bestätigung des Geldeingangs mit Übergabe eines Anlagezertifikat, wenn vorhanden

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